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2008 wurde die GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, genannt CLP -Verordnung (Classification, Labelling and Packaging), erlassen. Nach dem Ablauf aller Übergangsfristen am 01.01.2017 hat sie nun alle „alten“ Richtlinien in vollem Umfang ersetzt.
Die Lieferanten sind verpflichtet, Klassifizierung, Kennzeichnung und die geeigneten Gebinde streng gemäß den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen; Ermessensspielräume gibt es dabei nicht.
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